- die Wahl der Gemeinde- und Ortschaftsräte,
- die Wahl und Abwahl des Bürgermeisters und des Ortsvorstehers nach § 82 Abs. 1 und § 86 des Kommunalverfassungsgesetzes (Gemeindewahlen),
- die Wahl des Kreistages,
- die Wahl und Abwahl des Landrates (Kreiswahlen),
- die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie
- die Anhörung von Bürgern bei Gebietsänderungen.
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